Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Projekte & modulare Leistungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln alle Aspekte, die im Angebot nicht ausdrücklich genannt oder spezifiziert sind. Sie ergänzen das individuelle Angebot um allgemeine Regeln zur Leistungserbringung, Zahlungsmodalitäten und Haftung. Im Fall von Widersprüchen gilt stets der spezifischere Text des Angebots. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

2. Leistungsumfang & Methodik

Diese Leistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen eines klar definierten Rahmens. Ad-hoc-Arbeiten ohne Supportvertrag oder Paketstruktur sind grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Bestätigung durch den Beauftragten können Ad-hoc-Anfragen angenommen werden. In solchen Fällen gilt ein Stundensatz von 140 €/h mit einer Mindestabrechnung von 1 Stunde. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Erledigung außerhalb eines gebuchten Pakets.

Ohne Supportvertrag: Ad-hoc-Anfrage = 140 €/h, Mindestabrechnung 1 Stunde

Leistungen erfolgen modular auf Basis produktisierter Pakete, die standardisierte und bewährte Vorgehensweisen bündeln. Diese Pakete können individuell kombiniert und optional erweitert werden. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Umsetzung remote. Präsenztermine werden nur nach vorheriger Abstimmung mit einem Vorlauf von mindestens zwei Werktagen durchgeführt.

Die Abrechnung von Stundenleistungen erfolgt zu vollen Stunden, sofern keine Pauschale vereinbart wurde. Bei Präsenz gilt ein Mindestaufwand von 2 Stunden pro Tag. Für Anfahrt wird eine Pauschale von 1 €/km (einfache Strecke) berechnet. Für Übernachtung wird ein fixer Pauschalbetrag von 100 € pro Nacht in Rechnung gestellt.

Zusätzlich können für spezifische Leistungen wie z. B. Datenmigration, Schnittstellenanbindung oder Konzeption ergänzende Leistungsbeschreibungen und Aufwandsschätzungen erstellt werden.

3. Projektverlauf & Mitwirkung

Projekte werden entlang definierter Meilensteine, mit klaren Zuständigkeiten und zeitlicher Planung durchgeführt. Die Projektdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 8–10 Wochen ab dem offiziellen Projektstart. Eine projektverantwortliche Kontaktperson auf Seiten des Kunden ist Voraussetzung. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Durchführung notwendigen Informationen, Systeme, Ansprechpartner und Entscheidungen zeitgerecht bereitzustellen.

Verzögerungen, die durch Inaktivität des Kunden entstehen, berechtigen zur Anpassung des Zeitplans und zur Teilabrechnung bisher erbrachter Leistungen. Erfolgt über 45 Kalendertage hinweg keine Reaktion oder Mitarbeit des Kunden, kann das Projekt auf inaktiv gesetzt und der bis dahin realisierte Leistungsstand final abgerechnet werden.

3a. Abnahme & nachträgliche Änderungen

Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie produktiv genutzt werden oder innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung kein Widerspruch erfolgt.

Nach der Abnahme eingebrachte Änderungswünsche gelten als neue Anforderungen und sind nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Sie bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz oder im Rahmen eines neuen Pakets abgerechnet.

Kulanzleistungen begründen keinen Anspruch auf Wiederholung oder Ausweitung zukünftiger Leistungen.

4. Zahlungskonditionen

Standard-Zahlungsplan bei Projektaufträgen:

  • 40 % bei Auftragsbestätigung
  • 40 % bei Go-Live Freigabe
  • 20 % nach Abschlussgespräch

Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand oder bei Erreichen vereinbarter Meilensteine. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ausstellung zu begleichen. Zahlungsverzug berechtigt zur Aussetzung laufender Tätigkeiten bis zum Zahlungseingang. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.

5. Reaktionszeiten / Support (CARE)

Im Rahmen eines gebuchten CARE-Pakets gelten folgende Service-Level-Vereinbarungen (SLA):

  • CARE Light: Reaktion innerhalb von 72 h (Mo–Fr, 09:00–16:00 Uhr)
  • CARE Basic: Reaktion innerhalb von 48 h (Mo–Fr, 09:00–16:00 Uhr)
  • CARE Pro: Reaktion innerhalb von 24 h (Mo–Fr, 09:00–16:00 Uhr)

Die SLA beziehen sich auf die Rückmeldung zu eingehenden Anfragen und nicht zwingend auf die vollständige Behebung. Die Priorisierung erfolgt nach vereinbartem Eskalationsmodell. Außerhalb der genannten Zeiten gelten folgende Aufschläge auf den regulären Stundensatz:

  • Werktags (ab 16 Uhr): +30 %
  • Sonn- und Feiertage: +50 %

6. Infrastruktur & Sicherheit

Für Tätigkeiten vor Ort stellt der Auftraggeber einen vollständig ausgestatteten Arbeitsplatz inkl. PC oder Dockingstation, Monitore, Tischtelefon und stabilem Internetzugang zur Verfügung. Die Nutzung vorhandener Systeme und Netzwerke erfolgt auf Risiko und Verantwortung des Auftraggebers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Beauftragten alle für die Leistungserbringung notwendigen Zugänge, Daten, Systemrechte und Ansprechpartner bereitzustellen. Die Integrität, Wiederherstellbarkeit und Sicherheit der Daten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Vor Projektbeginn wird eine vollständige, aktuelle Datensicherung durch den Auftraggeber vorausgesetzt.

7. Gewährleistung & Haftung

Ein Fehler gilt als solcher, wenn er durch den Auftraggeber nachvollziehbar und reproduzierbar dargestellt werden kann und eindeutig der Leistung des Beauftragten zuzuordnen ist. Die maximale Haftung beschränkt sich auf den Wert der betroffenen Projektphase.

Bei Leistungen im Umfeld von Fremdsystemen oder fehlendem Herstellersupport erfolgt die Umsetzung nach dem "Best Effort" Prinzip, ohne Garantie auf Problemlösung. Der Beauftragte haftet nicht für Ausfälle, Folgeschäden oder Datenverlust, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann nachgewiesen werden.

8. Rechte & Pflichten

Der Auftraggeber sichert zu, über alle nötigen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen zur Nutzung der eingesetzten Software, Daten und Inhalte zu verfügen. Es liegt in seiner Verantwortung sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Nach Projektabschluss sind sämtliche sicherheitsrelevanten Passwörter durch den Auftraggeber zu ändern.

9. Referenzverwendung

Der Auftraggeber räumt dem Beauftragten das nicht ausschließliche Recht ein, seinen Unternehmensnamen, Logo und Projektbezeichnung dauerhaft als Referenz in digitalen und analogen Medien zu verwenden. Eine separate Zustimmung für Einzelfälle ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber kann der Referenznennung im Vorfeld widersprechen.

10. Abschluss & Gültigkeit

Mit Annahme eines Angebots (z. B. durch Online-Unterschrift oder schriftliche Bestätigung per E-Mail bzw. PEC) bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er die zum Zeitpunkt der Angebotsstellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diesen zustimmt. Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder des Angebots bedürfen der Schriftform und gelten nur, wenn sie vom Beauftragten ausdrücklich bestätigt wurden.

Ein Projektauftrag gilt als abgeschlossen:

  • bei formeller schriftlicher Abnahme (z. B. per E-Mail oder PEC)
  • oder nach Ablauf von 180 Kalendertagen ohne dokumentierte Projektaktivität

Abgerechnete Leistungen auf Stundenbasis gelten als akzeptiert, wenn innerhalb von 3 Werktagen nach Übermittlung kein begründeter Widerspruch durch den Ansprechpartner erfolgt. Angebote behalten ihre Gültigkeit für 30 Kalendertage, sofern nicht explizit anders vereinbart.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Bozen (BZ), Italien. Es gilt ausschließlich italienisches Recht.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.