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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definition

Alineas ist eine Marke des Unternehmens NPT des Neves Parrottino. Als „Kunde“ wird nachfolgend der Käufer bezeichnet. Als Software, Dienstleistung, Leistungen, Pakete oder Module wird der angeführte Vertragsgegenstand respektive bestätigter Auftrag bezeichnet.

Vertragsgegenstand

Mit der Unterzeichnung des Auftrages bestätigt der Kunde ausdrücklich, die im Auftrag und im Software-Lizenzvertrag angeführten sowie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und anzunehmen. Art und Umfang der Leistungen und/oder Lieferungen werden im jeweiligen Auftrag bestimmt. Die Installation, Konfiguration und Schulung sowie zusätzlich gewünschte Dienstleistungen, die in diesem Angebot nicht angeführt sind und nachträglich gefordert werden, werden nach Aufwand zu den jeweiligen definierten Tarifen in Rechnung gestellt.

Mit Angebotsannahme oder Unterzeichnung des Auftrags bestätigt der Kunde, diese AGB sowie ggf. geltende Lizenzbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen oder des Auftrags bedürfen der Schriftform und gelten nur, wenn sie vom Beauftragten ausdrücklich bestätigt wurden.

 Angebote behalten ihre Gültigkeit für 30 Kalendertage, sofern nicht explizit anders vereinbart.

Zahlungskonditionen

Die Zahlungskonditionen werden zwischen den Vertragsparteien pro Auftrag vereinbart. Sollte dies nicht definiert worden sein, gilt eine Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß ges. Dekret Nr. 231/2002 berechnet werden. Ein Zahlungsverzug tritt automatisch nach Fristablauf ein - ohne weitere Mahnung. Ein Zahlungsverzug berechtigt zur Aussetzung laufender Tätigkeiten bis zum Zahlungseingang.

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Die bestätigten Preise im Rahmen eines Auftrags haben eine Gültigkeit bis zum Ende des laufenden Jahres sofern nicht anders vereinbart.

Leistungsumfang & Preise

Dienstleistungen werden im Rahmen eines vom Kunden bestätigten Auftrag durchgeführt. Ad-hoc-Anfragen sind spontane Anfragen außerhalb eines bestehenden Auftrags und werden nur nach schriftlicher Bestätigung durchgeführt. Absprachen per E-Mail sind verbindlich.

Nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Bestätigung durch den Beauftragten können Ad-hoc-Anfragen angenommen werden. In solchen Fällen gilt ein Stundensatz von 140 €/h mit einer Mindestabrechnung von 1 Stunde. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Erledigung außerhalb eines bestätigten Auftrags.

Ohne Supportvertrag: Ad-hoc-Anfrage = 140 €/h, Mindestabrechnung 1 Stunde

Leistungen erfolgen in der Regel modular auf Basis von Paketen, die standardisierte und bewährte Vorgehensweisen bündeln. Diese Pakete können individuell kombiniert und optional erweitert werden. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Umsetzung remote. Präsenztermine werden nur nach vorheriger Abstimmung mit einem Vorlauf von mindestens zwei Werktagen durchgeführt.

Die Abrechnung von Stundenleistungen erfolgt zu vollen Stunden, sofern nicht anderweitig vereinbart. Bei Präsenz gilt ein Mindestaufwand von 2 Stunden pro Tag. Für Anfahrt wird eine Pauschale von 1 €/km (einfache Strecke) berechnet. Für Übernachtung wird ein fixer Pauschalbetrag von 100 € pro Nacht in Rechnung gestellt.

Außerhalb der regulären Bürozeiten behält sich Alineas das Recht vor, folgende Aufschläge auf den regulären bzw. im Auftrag definierten Stundensatz zu tätigen:

  • Werktags (ab 16 Uhr): +30 %
  • Sonn- und Feiertage: +50 %

Projektverlauf & Abschluss

Projekte werden mit klaren Zuständigkeiten und zeitlicher Planung durchgeführt. Die Projektdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 8–10 Wochen ab dem offiziellen Projektstart. Eine projektverantwortliche Kontaktperson auf Seiten des Kunden ist Voraussetzung. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Durchführung notwendigen Informationen, Systeme, Ansprechpartner und Entscheidungen zeitgerecht bereitzustellen.

Verzögerungen, die durch Inaktivität des Kunden entstehen, berechtigen zur Anpassung des Zeitplans und zur Teilabrechnung bisher erbrachter Leistungen. Erfolgt über 45 Kalendertage hinweg keine Reaktion oder Mitarbeit des Kunden, kann das Projekt auf inaktiv gesetzt und der bis dahin realisierte Leistungsstand final abgerechnet werden.

Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie produktiv genutzt werden oder innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung kein Widerspruch erfolgt.

Nach der Abnahme eingebrachte Änderungswünsche gelten als neue Anforderungen und sind nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Sie bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz oder im Rahmen eines neuen Pakets berechnet und abgerechnet.

Ein Projektauftrag gilt von Seiten von Alineas als abgeschlossen wenn folgendes zutreffend ist:

  • bei formeller schriftlicher Abnahme (z. B. per E-Mail, PEC oder Abnahmeprotokoll)
  • nach Ablauf von 180 Kalendertagen ohne dokumentierte Projektaktivität (z.B. E-Mail-Kommunikation Änderung an Aufgaben) die durch Alineas nachvollzogen werden kann

Der Auftraggeber sichert zu, über alle nötigen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen zur Nutzung der eingesetzten Software, Daten und Inhalte zu verfügen. Es liegt in seiner Verantwortung sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Nach Projektabschluss sind sämtliche sicherheitsrelevanten Passwörter durch den Auftraggeber zu ändern.

Kündigung von laufenden Abonnements

Bei laufenden Dienstleistungen mit monatlicher Leistungserbringung und wiederkehrender Abrechnung (z. B. Supportverträge oder Servicepakete) kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail oder PEC) und ist erst nach Eingang bei Alineas wirksam.

Bereits angebrochene Kalendermonate gelten als volle Leistungsmonate und werden vollständig abgerechnet – unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang. Eine anteilige Rückvergütung ist ausgeschlossen.

Alineas behält sich das Recht vor, im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags entstandene und dokumentierte Zusatzkosten (z. B. für Setup, Sonderkonfigurationen oder Fremdleistungen) gesondert in Rechnung zu stellen.

Reaktionszeiten / SLA

Die Reaktionszeit bei Aufträgen ohne Wartungsvertrag, Auftrag oder spezifische Vereinbarung mit dem Kunden, erfolgen nach dem Prinzip des bestmöglichen Bemühens ("Best Effort"). Die Reaktionszeiten beziehen sich auf die Rückmeldung zu eingehenden Anfragen und nicht zwingend auf die vollständige Behebung oder Bearbeitung.

Gewährleistung & Haftung

Ein Fehler gilt als solcher, wenn er durch den Auftraggeber nachvollziehbar und reproduzierbar dargestellt werden kann und eindeutig der Leistung des Beauftragten zuzuordnen ist. Die maximale Haftung beschränkt sich auf die Höhe der im Rahmen der betroffenen Projektphase bereits bezahlten Vergütung. Bei Leistungen im Umfeld von Fremdsystemen oder fehlendem Herstellersupport erfolgt die Umsetzung nach bestem Bemühen, ohne Garantie auf Problemlösung. Der Beauftragte haftet nicht für Ausfälle, Folgeschäden oder Datenverlust, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann nachgewiesen werden.

Für Leistungen, Systeme oder Softwarekomponenten Dritter (z. B. Hosting-Anbieter, Software-Plattformen, Fremdmodule, APIs oder externe Dienstleister), auf die Alineas keinen direkten Einfluss hat, übernimmt Alineas keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Ausfälle, Einschränkungen, Verzögerungen, fehlerhafte Funktionalitäten oder Datenverluste, die im Zusammenhang mit Drittsystemen stehen.

Alineas verpflichtet sich, bekannte Probleme und Einschränkungen im Rahmen des Möglichen transparent zu kommunizieren und bei der Fehlerbehebung im Rahmen der eigenen Zuständigkeit bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinausgehende Leistungen erfolgen nach Aufwand und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

Datenschutz & Datenverarbeitung

Alineas verwendet die vom Kunden erhaltenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Privacy-Bestimmungen ("Datenschutzbestimmungen"). Der Kunde stimmt der Bearbeitung, Verarbeitung und Kommunikation der Daten durch Alineas sowie durch Dritte, welche ergänzende Tätigkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen ausüben, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, zu. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Bearbeitung und Übermittlung seiner anagrafischen Daten und Kontaktdaten zu, welche zu Vertragszwecken durch Alineas verwendet werden. Für eine ausführliche Information über den Datenschutz, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist, wird auf die Internetseite https://alineas.it/privacy verwiesen.

Der Auftraggeber räumt dem Beauftragten das nicht ausschließliche Recht ein, seinen Unternehmensnamen, Logo und Projektbezeichnung dauerhaft als Referenz in digitalen und analogen Medien zu verwenden. Eine separate Zustimmung für Einzelfälle ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber kann dieser Referenznennung jederzeit im Vorfeld widersprechen, z.B. durch eine einfache E-Mail an [email protected]

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das Landesgericht Bozen (BZ), Italien. Es gilt ausschließlich italienisches Recht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Alles, was nicht durch diese Bedingungen geregelt ist, unterliegt den Normen des italienischen Zivilrechts.